Floß fahren

Ob mit der Familie oder Freunden hier findet ihr genau das richtige für eure Qualitytime.

Bei uns an Bord können nicht nur Kinder Ihre Abenteuerlust stillen, sondern auch die Eltern wenn diese das Floß selbstständig über den Main manövrieren dürfen.

Auch die Omas und Opas haben die Vorzüge einer Floßfahrt nicht nur mit den Enkeln entdeckt, sondern auch zum entspannten Geburtstagsausflug mit Kaffee und Kuchen.

Ihr wollt eine super Zeit mit euren Freunden verbringen? Dann bucht euch gemeinsam das Floß egal ob zum Baden, Grillen, Übernachten oder Feiern.

Seid ihr gerade mit der Planung eines Junggesellinnen-/ Junggesellenabschied einer Freundin oder eine Freundes beschäftigt, dann würden wir uns freuen eure starke Crew an Bord begrüßen zu können.

 

Flößerei auf dem Main - eine Tradition mit Geschichte

Früher war die Flößerei auf dem Main ein Transportgewerbe. Erstmals urkundlich erwähnt wurde diese im Jahre 1386.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts erlebte das Floß als Transportmittel seinen Höhepunkt auf dem Main. Zu dieser Spitzenzeit wurden 1400-1800 Flöße jährlich bei Wertheim gezählt. Aufgrund der rückläufigen natürlichen Strömung des Mains sowie immer mehr Staustufen musste die Floßfahrt Ende 1930 eingestellt werden.

Diese Tradition möchten wir zusammen mit euch wieder aufleben lassen! Damit ihr trotz Staustufen und geringer natürlicher Strömung an euer Ziel kommt, selbst bei Fahrt gegen die Strömung, haben wir für euch einfach einen Motor an das Floß konstruiert. Wir hoffen, dass wir hiermit ein Stück wertvolle Maingeschichte greifbar machen können.

 

Voraussetzung für das Floßfahren

Während früher die Floßführer auch über einen guten Leumund und einen Schulbesuch die Eignung nachweisen mussten, reicht es heute bei uns bereits aus, dass ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche, geistige und fachliche Eignung zum Führen eines Bootes mit Motor gegeben sind. Ein Führerschein wird hierfür nicht benötigt, da unser Floß eine maximale Motorleistung von 15 PS nicht überschreitet. Der Floßführer muss während der Fahrt nüchtern sein.