Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MainFloß UG (haftungsbeschränkt)

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen MainFloß UG (haftungsbeschränkt) als Vermieter (im Chartervertrag Vercharterer genannt) und dem Mieter (im Chartervertrag Charterer genannt) abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

Mietvertrag:

Der Vertrag gilt als vollends abgeschlossen, wenn dem Vermieter eine vom Mieter Bestellung mit Bestellbestätigung vorliegt. Der Vermieter behält sich vor, von einer Reservierung zurückzutreten, wenn ihm 14 Tage nach Bestellung die Zahlung nicht eingegangen ist. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht von 50 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn und 100 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn. Können die Boote für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter.
Der Charterpreis ist, wenn nicht ausdrücklich im Chartervertrag anders geregelt, zu 100 % 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Die Kaution muss an der Station bei Charterbeginn in bar oder mit Kreditkarte (Master/Visacard) hinterlegt werden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht durch ihn verschuldeten Nichtverfügbarkeiten ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein Ersatzboot zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Der Mieter erhält in diesem Fall seine bis dahin geleisteten Mietzahlungen zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Allgemeines:


Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese ist Bestandteil der sich an Bord befindlichen Bordmappe.
Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Boote überschreiten die Gesamtleistung von 15 PS (führerscheinfrei) nicht. Eine ausführliche Einweisung wird bei der Übergabe durch den Vercharterer dem Charterer gegeben.
Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Personen ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Rettungsmittel (Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.
Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.

 

Übernahme und Rücknahme der Boote:


Bei Übernahme des Bootes sind von Vermieter und Mieter gemeinschaftlich das Inventar und der Zustand des Bootes an Hand einer Checkliste zu überprüfen. Das Boot wird in charterbereitem Zustand und gereinigt übergeben.
Die Rückgabe der Boote muss zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises. Das Boot ist vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und gereinigt zurückzugeben. Kosten für Verluste/Beschädigungen an Material können vom Mieter sofort durch Barzahlung beglichen werden. Bei Einbehaltung der Kaution zur Zahlung wird der eventuell zu viel einbehaltene Betrag per Überweisung zurückerstattet. Wenn die Kaution zur Begleichung nicht ausreicht, erfolgt Rechnungsstellung. Der Mieter hat den noch ausstehenden Betrag innerhalb 7 Tage nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Preise für Material und Schäden sind, soweit voraussehbar, in der Bordmappe einsehbar.
Für ungereinigt zurückgegebene Boote ist vom Mieter eine Reinigungspauschale von 50,00 EUR zu entrichten.
Der Mieter erklärt ausdrücklich,

  • keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen.
  • Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
  • die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  • die Bootsmannschaft sicher zu führen.
  • An- und Abmeldungen in Sportboothäfen und anderen Anlegeplätzen vorzunehmen.
  • sich mit dem Revier vertraut zu machen.

 

Haftung:


Die Boote sind zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflichtversicherung 5.000.000 € für Personenschäden; 5.000.000 € für Sachschäden.
Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt nicht dem Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung. Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord.
Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen.

 


Sonstiges:


Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei Sichtweiten unter 2000 m und bei Windstärke 4Bft oder höher ist verboten. Der Umgang mit offenem Feuer und das Grillen mit einem vom Mieter mitgebrachten Gerät an Bord ist verboten. Das Boot ist nicht zu führen von Personen, die infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind. Das Boot ist nicht zu Führen von Personen unter 18 Jahren.
Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen nicht überschritten wird. Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Gegenstände und Abfälle ins Wasser gelangen, keine Uferpflanzen beschädigt werden und Tiere in ihrem Lebensraum nicht mutwillig beeinträchtigt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher verstaut ist. Die Vorderplattform sollte während der Fahrt von allen spritzwassergefährdeten Gegenständen geräumt werden. Der Mieter hat sich beim Führen des Bootes umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und einen genügenden Sicherheitsabstand zu wahren. Den Segel- und Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall die Vorfahrt zu gewähren.
Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten.
Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen, als dem vereinbarten Zielort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten, die durch die Rückführung und Verspätung des Bootes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht an Dritte zu überlassen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
Bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sind der Vermieter und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich telefonisch zu informieren. Bei Schäden an Personen oder am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung der Wasserschutzpolizei, des Schleusenwartes, Fischers, Hafenmeisters oder des Unfallgegners. Reparaturen von entstandenen Schäden dürfen nur nach telefonischer Genehmigung durch den Vermieter vom Mieter beseitigt oder in Auftrag gegeben werden.

 

Firmensitz:

MainFloß UG (haftungsbeschränkt)
Luitpoldstraße 4a
63739 Aschaffenburg


Geschäftsführer: Moritz Gräbner, Marcel Skarabisch
Registereintragung beim Amtsgericht Aschaffenburg unter HRB 13663
Gerichtsstand ist Aschaffenburg